Ihre Profis für Personalverrechnung in der Gastronomie
Die Gastronomie stellt besondere Anforderungen an die Personalverrechnung – von Saisonarbeit und Schichtdiensten bis hin zu Trinkgeldregelungen und Kollektivverträgen. LOHNMIN kennt die branchenspezifischen Herausforderungen genau und sorgt für eine korrekte, transparente und gesetzeskonforme Abrechnung Ihrer Mitarbeiter:innen. Ob Restaurant, Café, Hotel oder Cateringbetrieb – wir unterstützen Sie dabei, Personalprozesse effizient zu gestalten und den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Professionelle Lohn- & Personalverrechnung für Gastronomiebetriebe
Erfahrung, Branchenwissen und digitale Lösungen
Mit langjähriger Erfahrung in der Lohnverrechnung für Gastronomiebetriebe in ganz Österreich ist LOHNMIN Ihr verlässlicher Partner für präzise Abrechnung und kompetente Beratung. Wir halten Sie über gesetzliche Änderungen stets auf dem Laufenden und übernehmen alle laufenden Aufgaben – von der Anmeldung bis zur Abrechnung von Überstunden, Wochenend- oder Feiertagszuschlägen. Unser Ziel: eine einfache, fehlerfreie und flexible Personalverrechnung, die sich optimal in Ihren Betriebsalltag integriert.
In der Gastronomie sind oft unregelmäßige und längere Arbeitszeiten üblich. Es gibt spezielle Regelungen bezüglich Überstunden, Nachtzuschlägen und Ruhezeiten. Die Kollektivverträge für die Gastronomie legen oft detaillierte Regelungen für Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden fest.
Viele Gastronomiebetriebe, insbesondere in Tourismusregionen, sind saisonal ausgerichtet. Das bedeutet, dass Personal oft nur für bestimmte Monate eingestellt wird. Dies erfordert besondere Regelungen in Bezug auf Anstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Trinkgeld stellt einen wesentlichen Teil des Einkommens vieler Mitarbeiter in der Gastronomie dar. In Österreich ist Trinkgeld grundsätzlich steuerfrei, muss jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in der Sozialversicherung berücksichtigt werden.
Je nach Position und Tätigkeit im Gastronomiebetrieb können unterschiedliche Zulagen anfallen. Dies können zum Beispiel Sonntags- oder Feiertagszulagen sein.
Die Gastronomie in Österreich hat spezifische Kollektivverträge, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und viele andere Aspekte regeln. Es ist wichtig, die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrags zu kennen und anzuwenden.
Aufgrund der Natur des Geschäfts sind in der Gastronomie oft viele Teilzeit- und Aushilfskräfte beschäftigt. Die Personalverrechnung muss die unterschiedlichen Vertragsarten und -laufzeiten korrekt berücksichtigen.
Aufgrund der Saisonalität und den besonderen Arbeitszeiten gibt es oft spezielle Regelungen für Urlaub und Feiertage. Dies kann die Berechnung von Urlaubsansprüchen oder die Entlohnung an Feiertagen betreffen.
In der Gastronomie gibt es oft Regelungen für die Weiterbildung der Mitarbeiter, insbesondere im Bereich der Hygiene oder im Umgang mit Lebensmitteln. Diese können auch finanzielle Aspekte für den Arbeitgeber beinhalten.
Ihr Erfolg beginnt mit einer starken Partnerschaft
Bei LOHNMIN geht es um mehr als nur Zahlen. Wir verstehen uns als Beratungspartner der Gastronomie, der mitdenkt, optimiert und unterstützt. Unsere maßgeschneiderten Lösungen helfen Ihnen, Kosten im Blick zu behalten, Zeit zu sparen und rechtliche Risiken zu vermeiden – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Ihre Stärke ist: Ihre Gäste bestens zu betreuen.
LOHNMIN – Wir übernehmen die Abrechnung, damit Ihr Service rund läuft.