Lohnmin - Ihre Experten für Personalverrechnung von Gastronomiebetrieben in ganz Österreich

Professionelle Personalverrechnung für Gastronomiebetriebe

Lohnmin versteht die einzigartigen Herausforderungen und Regelungen, die Gastronomiebetriebe in Österreich gegenüberstehen. Ob Saisonarbeit, spezielle Arbeitszeitregelungen oder die korrekte Handhabung von Trinkgeldern – wir sorgen dafür, dass Sie stets im Einklang mit den aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen und Kollektivverträgen stehen. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite können Sie sich voll und ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Personalverrechnung für Gastronomie umfasst unter anderem:

      Arbeitszeitregelungen

          In der Gastronomie sind oft unregelmäßige und längere Arbeitszeiten üblich. Es gibt spezielle Regelungen bezüglich Überstunden, Nachtzuschlägen und Ruhezeiten. Die Kollektivverträge für die Gastronomie legen oft detaillierte Regelungen für Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden fest.

      Saisonarbeit

          Viele Gastronomiebetriebe, insbesondere in Tourismusregionen, sind saisonal ausgerichtet. Das bedeutet, dass Personal oft nur für bestimmte Monate eingestellt wird. Dies erfordert besondere Regelungen in Bezug auf Anstellung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

      Trinkgeld

          Trinkgeld stellt einen wesentlichen Teil des Einkommens vieler Mitarbeiter in der Gastronomie dar. In Österreich ist Trinkgeld grundsätzlich steuerfrei, muss jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in der Sozialversicherung berücksichtigt werden.

      Entlohnung und Zulagen

          Je nach Position und Tätigkeit im Gastronomiebetrieb können unterschiedliche Zulagen anfallen. Dies können zum Beispiel Sonntags- oder Feiertagszulagen sein.

      Kollektivvertrag

          Die Gastronomie in Österreich hat spezifische Kollektivverträge, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und viele andere Aspekte regeln. Es ist wichtig, die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrags zu kennen und anzuwenden.

      Teilzeit- und Aushilfskräfte

          Aufgrund der Natur des Geschäfts sind in der Gastronomie oft viele Teilzeit- und Aushilfskräfte beschäftigt. Die Personalverrechnung muss die unterschiedlichen Vertragsarten und -laufzeiten korrekt berücksichtigen.

      Urlaubs- und Feiertagsregelungen

          Aufgrund der Saisonalität und den besonderen Arbeitszeiten gibt es oft spezielle Regelungen für Urlaub und Feiertage. Dies kann die Berechnung von Urlaubsansprüchen oder die Entlohnung an Feiertagen betreffen.

      Fort- und Weiterbildungen

          In der Gastronomie gibt es oft Regelungen für die Weiterbildung der Mitarbeiter, insbesondere im Bereich der Hygiene oder im Umgang mit Lebensmitteln. Diese können auch finanzielle Aspekte für den Arbeitgeber beinhalten.

Österreichweite Expertise

Egal, wo in Österreich Ihr Gastronomiebetrieb ansässig ist, Lohnmin ist Ihr verlässlicher Partner für präzise und rechtssichere Personalverrechnung. Wir bringen landesweite Erfahrung und lokales Know-how zusammen.

Immer aktuell informiert

Die Gastronomie ist einem ständigen Wandel unterworfen – ebenso wie die zugehörigen gesetzlichen Regelungen. Mit Lohnmin sind Sie immer auf dem neuesten Stand und können sich darauf verlassen, dass Ihre Personalverrechnung stets den aktuellen Bestimmungen entspricht.

Mehr als nur Zahlen

Für uns bei Lohnmin steht nicht nur die korrekte Abrechnung im Vordergrund. Wir sehen uns als Ihren Partner und Berater, der Sie proaktiv unterstützt und Ihnen hilft, die besten Entscheidungen für Ihren Betrieb zu treffen.

Individuelle Beratung für Ihren Gastronomiebetrieb

Jeder Gastronomiebetrieb ist einzigartig. Deshalb bieten wir bei Lohnmin maßgeschneiderte Beratungen an, die genau auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Betriebs zugeschnitten sind. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, optimale Lösungen für Ihre Personalverrechnung zu finden.

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